Land und Immobilien in Thailand kaufen

Ausländer können in Thailand kein Land als Volleigentum besitzen — diese Beschränkung ist eine der stabileren Tatsachen in einem Bereich, in dem sich die Regeln oft ändern, und sie prägt, wie fast jedes ausländisch-thailändische Paar in diesen Geschichten den Hauskauf letztlich angeht. In der Praxis bedeutet das meist, dass die Immobilie auf den Namen der thailändischen Partnerin eingetragen wird, manchmal mit einem langfristigen Pachtvertrag oder einem Nießbrauchrecht für den Ausländer — ein Arrangement, das echtes rechtliches Vertrauen erfordert, da das thailändische Recht einen verbreiteten informellen Umweg nicht anerkennt: einfach den Namen des Ausländers auf den Grundbucheintrag zu setzen. Ein Ausländer kann jedoch in der Regel eine Eigentumswohnung als Volleigentum besitzen, in einem Gebäude, in dem ausländisches Eigentum einen festgelegten Prozentsatz der Gesamtfläche nicht überschreitet. Siehe unsere FAQ-Seiten zum Landkauf und Hausbesitz für die Einzelheiten, und bestätigen Sie aktuelle Regeln immer bei einem thailändischen Immobilienanwalt, bevor Sie etwas unterschreiben.


Häufig gestellte Fragen

Kann ein Ausländer jemals Land in Thailand besitzen?

In fast allen Fällen nicht als Volleigentum — das ist eine der stabileren Regeln im thailändischen Immobilienrecht. Land wird stattdessen typischerweise auf den Namen der thailändischen Partnerin eingetragen, manchmal kombiniert mit einem langfristigen Pachtvertrag oder einem Nießbrauchrecht für den Ausländer.

Können Ausländer eine Eigentumswohnung in Thailand besitzen?

Ja, in der Regel — ein Ausländer kann meist eine Eigentumswohnung als Volleigentum besitzen, solange ausländisches Eigentum in diesem Gebäude unter der gesetzlichen Prozentgrenze der Gesamtfläche bleibt. Siehe unsere spezielle FAQ für die Einzelheiten.


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