Erbschaft
Was mit dem Vermögen eines Ausländers in Thailand nach dessen Tod geschieht — und was eine thailändische Partnerin oder ihre Kinder zu erben erwarten können — hängt stark davon ab, ob ein gültiges thailändisches Testament vorliegt, denn ohne eines zu sterben bedeutet, dass das thailändische gesetzliche Erbrecht entscheidet, nicht die Annahmen, die beide Seiten möglicherweise getroffen haben. Mehrere Geschichten dieser Seite berühren das direkt: ein Ausländer, der es nie geschafft hat, ein thailändisches Testament zu verfassen, eine Partnerin, die unsicher ist, worauf sie tatsächlich Anspruch hätte, falls ihm etwas zustieße, eine Erbschaft, die zur echten Quelle familiärer Spannungen wurde, sobald sie plötzlich relevant wurde. Ein im Heimatland des Ausländers verfasstes Testament deckt Vermögen in Thailand nicht automatisch ab — ein separates thailändisches Testament, das speziell in Thailand befindliches Vermögen abdeckt, wird von den meisten Anwälten für jeden empfohlen, der eine thailändische Partnerin, eine thailändische Immobilie oder thailändische Bankkonten hat.
Häufig gestellte Fragen
Deckt ein ausländisches Testament Vermögen in Thailand ab?
Nicht automatisch — die meisten Anwälte empfehlen ein separates thailändisches Testament, das speziell in Thailand befindliches Vermögen abdeckt, da ein im Ausland verfasstes Testament im thailändischen Nachlassverfahren auf Verzögerungen oder Komplikationen stoßen kann.
Was passiert, wenn ein Ausländer in Thailand ohne Testament stirbt?
Das thailändische gesetzliche Erbrecht entscheidet, wer erbt, basierend auf einer festen gesetzlichen Reihenfolge von Verwandten, statt auf einer informellen Verständigung zwischen dem Ausländer und seiner thailändischen Partnerin oder deren Familie — genau die Lücke, die manche Menschen in diesen Geschichten unvorbereitet trifft.