Können Ausländer ein Haus in Thailand besitzen?

Kurz gesagt

Ein Ausländer kann die physische Struktur eines Hauses direkt besitzen, aber nicht das Grundstück, auf dem es steht — das sind zwei getrennte rechtliche Eintragungen in Thailand. Eigentumswohnungen sind die eine wichtige Ausnahme, da Ausländer Volleigentum an einer Wohnung halten können, solange der Ausländeranteil in diesem Gebäude unter 49 % bleibt.

Mehr Kontext

Das thailändische Immobilienrecht behandelt ein Gebäude und das darunterliegende Grundstück als zwei getrennte Vermögenswerte. Ein Ausländer kann rechtmäßig die Struktur eines Hauses auf seinen eigenen Namen besitzen, aber das darunterliegende Grundstück muss weiterhin von einem thailändischen Staatsbürger, einem mehrheitlich thailändischen Unternehmen oder unter einer langfristigen Pacht gehalten werden — weshalb mehrere Geschichten auf dieser Seite Häuser beschreiben, die für die Familie der thailändischen Partnerin auf Land gebaut wurden, das nie auf den Namen des Ausländers lief. Eigentumswohnungen funktionieren anders: Ausländer können volles Eigentum an einer Wohneinheit kaufen und halten, solange der gesamte Ausländeranteil an Einheiten in diesem Gebäude 49 % nicht übersteigt, was Eigentumswohnungen zur unkompliziertesten Immobilieninvestition für einen Ausländer in Thailand macht.


Verwandte Fragen

Warum funktionieren Eigentumswohnungen anders als Häuser und Grundstücke?

Das thailändische Wohnungseigentumsgesetz erlaubt ausdrücklich ausländisches Volleigentum an einzelnen Einheiten, anders als das Bodenrecht, das Landbesitz auf thailändische Staatsbürger beschränkt.

Was passiert mit einem Haus, das auf dem Grundstück einer Partnerin gebaut wurde, wenn die Beziehung endet?

Rechtlich bleibt es meist bei demjenigen, der den Grundstückstitel hält — mehrere Geschichten auf dieser Seite beschreiben genau dieses Ergebnis, wobei der Ausländer den Zugang zu einem Haus verliert, das er zu bauen bezahlt hat.


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